Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Limora Oldtimer GmbH & Co. KG


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1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG (Limora) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen eine Lieferung ausgeführt wird.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

2.3 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien (§ 312c Abs. 2 BGB).

3. Vertragsabschluß

3.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen, dem online-Shop usw. enthaltene Angaben dienen nur Informationszwecken und stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Limora 30 Tage gebunden.

3.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung in Form eines Angebots ab. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung, die aber noch keine Annahme des Angebots darstellt.

3.3 Der Kunde ist eine Woche an ein Angebot gebunden; deren Annahme bedarf zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung in Textform durch Limora. Diese Bestätigung enthält noch einmal eine Wiedergabe des Vertragsinhalts und sollte daher genau überprüft werden. Ein Angebot gilt auch dann zu den Bedingungen in der Bestellung angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Angebots die Annahme ablehnt

3.4 Ist der Kunde kein Verbraucher, sind Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4. Preise, Preisänderungen

4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Limora ist berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Limora. Liegen diese um mehr als 10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Lieferzeiten

Liefertermine und -fristen sind – sofern der Kunde kein Verbraucher ist - ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Bei Bestellungen von Verbrauchern versenden wir bei uns verfügbare Ware binnen zwei bis drei Tagen nach Bestellannahme. Dies gilt nicht, wenn wir bereits in der Produktdarstellung auf längere Lieferfristen hingewiesen haben oder ohne unser Verschulden an einer Lieferung gehindert sind. In diesen Fällen teilen wir dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder unverzüglich nach Kenntniserlangung den neuen Liefertermin mit.

6. Lieferung und Gefahrübergang

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist für Unternehmergeschäfte der Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen D-53567 Buchholz.

6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden beziehungsweise an die Transportperson auf den Kunden über; bei Verbrauchern allerdings nur dann, wenn der Kunde die Transportperson benannt hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.3 Limora ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.

6.4 Limora ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Bei nicht vom Kunden verlangten Teillieferungen werden Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nur für die erste Teillieferung in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

7. Gewährleistung

7.1 Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. und - soweit der Kunde Verbraucher ist – ergänzend die §§ 475 ff. BGB. Limora haftet nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

7.2 Etwaige von Limora gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziffer 7.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.


7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgt. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.4 Limora ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.5 Der Kunde hat Limora die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Limora ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

7.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten übernimmt Limora nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Limora vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.7 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Limora Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Limora unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Limora berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sin d im Übrigen ausgeschlossen.

7.10 Besondere Bestimmungen bei Verkäufen an Unternehmer

7.10.1 Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

7.10.2 Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt Limora keine Haftung.

7.10.3 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Limora hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von acht Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht oder unzureichend angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Limora haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.2 In sonstigen Fällen haftet Limora – soweit in Ziffer 8.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Limora vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 ausgeschlossen.

8.3 Die Haftung von Limora für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder bei Schadensersatzansprüchen welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

9. Zahlung

9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an Limora oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.

9.2 Rechnungen von Limora sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum.

9.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der Limora nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder es sich um Ansprüche aus Mängelrügen oder sonstige Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag handelt.

9.4 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

10. Rückgaberecht für Verbraucher

10.1 Verbrauchern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten die Regelungen in der folgenden Widerrufsbelehrung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Limora Oldtimer GmbH & Co. KG Industriepark Nord 21b, D-53567 Buchholz Telefax: 02683/7059, Telefonnummer 0049 2683 97990 E-Mail: Limora@Limora.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

10.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

10.5 Hat der Kunde den Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensbetrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Limora gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber in Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von Limora bedient. Wenn Limora das Darlehen bei Wirksamwerden bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an Limora, sondern auch den Darlehensgeber halten.

10.6 Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen nimmt Limora Verkaufsverpackungen zur Wiederverwertung oder Entsorgung zum Schutze der Umwelt zurück. Zu diesem Zweck kann der Kunde während der Geschäftszeiten von Limora unter der Telefonnummer 02683/7061 erfragen, wo eine kostenfreie Entsorgung des Verpackungsmaterials in zumutbarer Entfernung zu seinem Wohnort oder Geschäftssitz möglich ist. Sollte eine solche Möglichkeit nicht gegeben sein, kann der Kunde das Verpackungsmaterial kostenfrei an die Limora Oldtimer GmbH & Co. KG, Industriepark Nord 21b, D-53567 Buchholz, zurücksenden. Die zurückgesandten Verpackungen werden von Limora umweltgerecht im Sinne der Verordnung entsorgt oder wiederverwendet. Selbstverständlich kann auch der Kunde eine Entsorgung des Verpackungsmaterials in ein umweltgerechtes Abfallsystem an seinem Wohnort bzw. Geschäftssitz veranlassen.

11. Lieferung von Altteilen durch den Kunden

11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompletten Zustand vorab kostenfrei an Limora zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch Limora oder ihres Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung durch Limora die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von dieser Rechtswahl unberührt.

12.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Linz / Landgericht Koblenz als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.

12.3 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

13. Verschiedenes

13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden sich der Kunde und Limora auf eine neue Regelung verständigen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und implizieren keinen abschließenden Charakter der jeweiligen Regelungen.

14. Datenschutz

14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß die LIMORA Oldtimer GmbH & Co. KG die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 1. Juli 2021 • © LIMORA 2002