1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sind Produkte mit der „durchgekreuzten Mülltonne“ versehen, müssen Sie diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.
2. Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro-Altgeräten
Besitzer von Elektro-Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Außerdem ist die Rückgabe bestimmter Geräte auch bei uns möglich. Bei Altgeräten, die eine Kantenlänge kleiner als 25 cm haben, können Sie bis zu drei Altgeräte pro Geräteart kostenlos an unserem Versandlager abgeben oder
dorthin senden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall wegen des Übersendens eines Lieferscheins an unseren Kundenservice (s.u). Wir nennen Ihnen gerne auch eine kommunale Sammelstelle oder ein nahegelegenes Entsorgungsunternehmen im Lizenzverbund, das die Altgeräte entgegennimmt.
Limora Kundenservice:Limora Oldtimer GmbH & Co.KG
Entsorgung und Verpackung
Industriepark Nord 21a
53567 Buchholz
limora@limora.com
4. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
5. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE52388186 sind wir bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller/Vertreiber von Elektro- und/oder Elektronikgeräten registriert.
6. Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der
Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.
Altbatterien und Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden. Die Umwelt und das Limora Team sagen Dankeschön.