Fahrzeugbrief neu beantragen und Oldtimer ohne Papiere zulassen
Gerade bei Klassikern kann es oft der Fall sein, dass wichtige Papiere wie der Kfz-Brief, der Kaufvertrag oder die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr auffindbar sind. Will man den Oldtimer ohne Papiere zulassen, steht man oft vor einem Problem, nämlich in Form vom Wohlwollen der Zulassungsstellen. Ein Fahrzeug ohne Papiere zuzulassen ist jedoch möglich. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier bei den Profis von Limora.
Position: Verkauf
Aktualisiert: 20.10.2023
Keine Fahrzeugpapiere vorhanden und Oldtimer-Zulassungen: Grundlagen
Erstmal zu den grundlegenden Fakten zum Thema Fahrzeugschein: Der Fahrzeugbrief definiert in Deutschland den Eigentümer eines Autos. Wer ihn in Händen hält, dem gehört das Fahrzeug rechtmäßig. Darüber hinaus können Sie ohne dieses Dokument ein Auto zwar kaufen oder verkaufen, aber weder abmelden noch ummelden. Nur der Verkäufer als eingetragener Halter kann zum Beispiel einen verlorenen Fahrzeugschein neu beantragen.
2005 wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein sind zwei Dokumente, die sehr wichtig sind und zusammen die Zulassungsbescheinigung bilden.
Ein alter Fahrzeugbrief behält weiterhin seine Gültigkeit. Doch wenn der Kfz-Brief verloren geht oder gestohlen wird, muss er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt werden. Und gerade bei Oldtimern ist das keine Seltenheit! Diese Dokumente gehen leider oft im Laufe der Zeit verloren. Vielfach sind dabei sogenannte Scheunenfunde betroffen, also Fahrzeuge, die jahrzehntelang in Kellern und Garagen abgestellt und vergessen wurden.
Was beim Thema Oldtimer ohne Papiere besonders anstrengend ist, ist, dass nahezu jede Zulassungsstelle ihr eigene Vorgehensweise hat. Das soll heißen, dass ein Zulassen ohne Papiere zwar in der Theorie möglich ist, aber in der Praxis oft an den Behörden und ihrer Vorgehensweise scheitert.
Wenden Sie sich freundlich und ohne Druck frühzeitig an die für Ihren Kreis zuständige Zulassungsstelle oder Landratsamt. Stellen Sie das Problem ehrlich dar. In aller Regel wird Ihnen freundlich und kompetent geholfen. Die Erfahrung haben wir oft gemacht. Wenn es überhaupt nicht klappt, kann ein Freund oder Bekannter bei seiner lokalen Behörde anfragen. So findet sich immer ein Weg.
Oldtimer ohne Papiere: keine Seltenheit
Besonders bei Klassikern, die schon mehr als 30 Jahre auf dem Buckel haben, kommt es häufig vor, dass die Fahrzeugpapiere abhanden gekommen oder nicht mehr auffindbar sind. Und auch, wenn ungefähr jeder Mensch davon abrät, einen Oldtimer ohne Papiere zu kaufen: Wenn man sein Traumauto gefunden hat, ist es mehr als schwer die „richtige“ Entscheidung zu treffen.
Besonders wenn man einen Scheunenfund anmelden will, verfliegt die Freude über den Schatz schnell, wenn man merkt, welchen bürokratischen Spießrutenlauf manche Zulassungsstellen einem abverlangen. Denn die Regelung der Zulassungsverordnung lautet zwar einfach wie folgt: „Wenn [die Zulassungsbescheinigung Teil II] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach §12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Die Praxis ist jedoch aufwendiger. Die Zulassungsstellen müssen Doppelzulassungen verhindern und für eine klare Aktenlage sorgen. Es gab schon Fälle, in denen eine deutsche Zulassung erwirkt wurde, das Fahrzeug aber noch in einem anderen Land zugelassen war. Deshalb gilt bei der Zulassung:
- Geklärte Eigentumsverhältnisse müssen nachgewiesen werden. Dazu gehören oft auch die bisherigen Zulassungen.
- Der ausreichende technische Zustand des Fahrzeugs muss nachgewiesen werden.
Im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II muss die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachgewiesen werden. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (z.B.: US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein. Sprich, es braucht einen Nachweis, dass es sich nicht um ein gestohlenes oder unterschlagenes Fahrzeug handelt.
Gerade beim Oldtimer-Import sollten alle Papiere vorhanden sein. Denn ohne sie kann die Einfuhr sehr langwierig werden. Eidesstattliche Erklärungen des Importeurs über den Verlust werden in solchen Fällen in der Regel nicht anerkannt. Hier ist man dann leider wieder auf das Wohlwollen der Zulassungsstelle angewiesen.
Welche Unterlagen braucht es, um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen?
Ganz wichtig ist, zu unterscheiden, ob man den KFZ Brief mal gehabt hat, also ihn verlegt oder verloren hat, oder ob es sich um ein Fahrzeug handelt, für dass es noch nie deutsche Papiere gab.
Bevor wir Ihnen das konkrete Vorgehen beim Fahrzeug-ohne-Papiere-zulassen verraten, listen wir Ihnen im ersten Schritt auf, welche Papiere Sie mitbringen sollten, wenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, unter der Maßgabe, dass das Fahrzeug bereits deutsche Papiere gehabt hat:
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugbriefs
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (falls noch vorhanden)
- Sinnvoll: Eigentumsnachweis für das Auto (Vertrag)
- Das letzte TÜV-Gutachten, aus dem die Gültigkeit der Hauptuntersuchung hervorgeht. Sollte es sich um ein abgemeldetes Auto handeln, dann kann diese Vorlage entfallen. Zur Wiederzulassung ist die Bescheinigung einer gültigen HU allerdings wieder Pflicht.
Gehen Sie nicht davon aus, dass ein solch komplexer Vorgang in einem Besuch der Zulassungsstelle zu erledigen ist. Die vorzulegenden Dokumente unterscheiden sich von Fall zu Fall. Sie machen es sich leichter, wenn Sie den Fall vortragen, und das Amt zu bitten, die Dokumentenlage zu bewerten. Dann bekommen Sie einen Laufzettel und damit genau gesagt, welche Dokumente Sie für Zulassung, Wiederzulassung, Erstzulassung, etc., vorlegen müssen.
Fahrzeug ohne Papiere zulassen: das gilt es zu tun
Der Diebstahl des Fahrzeugbriefes muss der zuständigen Zulassungsstelle sowie der Polizei gemeldet werden. Wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist und Sie einen neuen beantragen, verlangt die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Wurde das Dokument gestohlen, muss der Diebstahl bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. So weit so gut. Doch wie geht man nun konkret vor, wenn man seinen Oldtimer ohne Papiere zulassen möchte?
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, für das es noch keine deutsche Zulassung gegeben hat, und sie keine Papiere haben, gilt dasselbe wie oben beschrieben, allerdings erweitert um die Problematik der unklaren Existenz (ehemalige Zulassungen) und der unklaren Historie.
Das ist nicht einfach: An gestohlenem Gut kann kein Eigentum erworben werden. Wenn Sie also in gutem Glauben ein Auto ohne Papiere aus dem Gebüsch ziehen, oder auch für kleines Geld kaufen und restaurieren es, könnte der Eigentümer auftauchen und sein Eigentum aus Ihrem Besitz zurückfordern. Das kommt öfter vor, als man annehmen möchte.
Beim Verkauf eines Fahrzeugs ohne Papiere: Nach Restaurierung und bestandener Hauptuntersuchung kann man als Käufer mit dem damaligen Kaufvertrag, der als Eigentumsnachweis fungiert, zur Zulassungsstelle gehen. Im Kaufvertrag steht im Optimalfall folgende Erklärung, die man im Vorfeld, also vor dem Kauf bereits mit dem Verkäufer abgesprochen hat:
„Der Verkäufer (Name, Anschrift) erklärt an Eides statt, uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs (Marke, Baujahr, Fahrgestellnummer) zu sein“.
Danach erfolgt im Regelfall eine Aufbietung der Fahrgestellnummer, die befristet im Verkehrsblatt erscheint. Dadurch können mögliche Rechtsansprüche Dritter auf das Fahrzeug geltend gemacht werden oder eben ausgeschlossen werden. Hier ist eine Wartezeit von 6-8 Wochen einzuplanen. Nach dem Ende der Aufbietung wird, sofern es keine Rechtsansprüche gibt, eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Falls die Zulassungsbehörde sich weigern sollte, einen neuen Kfz-Brief auszustellen, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid über die Verweigerung erwägen. Gegen diesen Bescheid kann dann vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden. In den meisten Fällen erhalten dann Sie und nicht die Zulassungsstelle recht. Aber eine Zulassung erfolgt auch dann noch nicht zwangsläufig. Der konfrontative Weg ist nicht zielführend.
Fahrzeugbrief neu beantragen: Kosten
Je nach Stadt oder Gemeinde können die Kosten für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs unterschiedlich hoch sein. Im Durchschnitt benötigen Sie etwa 20-60 Euro für den neuen Fahrzeugbrief und 10 Euro für den Fahrzeugschein, insgesamt also 30 - 70 Euro.
Wann gilt es besonders vorsichtig zu sein, wenn keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind?
Das Wichtigste vorneweg: Jedes Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief und Papiere kann potenziell ein gestohlenes Fahrzeug sein. Denn auch wenn es nicht als gestohlen gemeldet wurde, dann heißt das nicht, dass es in Zukunft nicht als solches gemeldet wird. Wie oben gesagt, an gestohlenem Gut kann kein Eigentum erlangt werden.
In den Niederlanden werden von den Behörden sehr schnell neue Dokumente ausgestellt. Fahrzeugdiebe wissen das und nutzen diesen Kanal, neue Identitäten für gestohlene Fahrzeuge zu erwirken. Wenn das Fahrzeug wieder nach Deutschland kommt, gilt es immer noch als gestohlen und muss dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt werden.
Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) verwahrt Unterlagen und Daten zu Fahrzeugen für eine Dauer von 7 Jahren nach der letzten Zulassung. Die regionalen Zulassungsstellen bewahren ihre Daten oft erheblich länger auf. Rufen Sie bei der Zulassungsstelle einfach an, oder gehen mit einem Foto der Fahrgestellnummer hin. Eine Nachfrage nach der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, dass Sie kaufen möchten, kostet nichts und gibt eine gewisse Sicherheit.
Was beim Thema Auto ohne Papiere anmelden auch oft gemacht wird, ist einen sogenannten Strohmann als Verkäufer anzufragen. Sollten Sie also den Plan haben, bei fehlendem Kaufvertrag einfach einen Freund als Verkäufer zu missbrauchen, birgt das große Risiken. Denn stellt sich heraus, dass das Fahrzeug innerhalb der letzten Jahrzehnte einmal gestohlen wurde, könnten die rechtmäßigen Besitzer Rechtsansprüche gegen Ihren Freund stellen. Auch eine Anzeige wegen Betruges ist möglich. Also lassen Sie das der Freundschaft willen lieber bleiben.