Oldtimer Tuning: Was ist erlaubt und was sollte man lieber sein lassen?
Oldtimer Tuning und H-Kennzeichen, ist das möglich? Ja das ist es, auch wenn man immer wieder etwas anderes hört! Die Überprüfung zur Vergabe ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die nicht immer klar definiert sind und hängt nicht zuletzt vom Prüfer selbst ab. Was nun beim Tuning Ihres Klassikers immer möglich ist, was gar nicht geht und worauf es besonders zu Achten gilt, erfahren Sie hier in diesem Ratgeber.
Autor: Jean Göbbels
Position: Vertrieb
Aktualisiert: 07.09.2021
H-Kennzeichen und Tuning: Grundlagen
Die Grundlage beim Tuning ist, dass die Verkehrssicherheit nach Umbauten gegeben bleibt. Alle Teile und Tuning-Maßnahmen sollten zudem langfristig alltagstauglich sein. Setzen Sie also immer auf hochwertiges Zubehör, sinnvolle Tuningmaßnahmen sowie erstklassige Ersatzteile!
Darüber hinaus muss das Oldtimer Tuning zeitgenössisch sein. Diesen Begriff kennt jeder Fahrzeughalter in der Regel vom Oldtimergutachten, aber was genau bedeutet er? Und wieso können offensichtlich getunte klassische Fahrzeuge dennoch ein H-Kennzeichen bekommen?
Die Antwort: Zeitgenössisch ist eben ein nicht ganz so eng gefasster Begriff, wie die meisten meinen. Es handelt sich dabei lediglich um eine bestimmte Zeitspanne, in die klassische Fahrzeuge eingeordnet werden können – so bleibt ein Klassiker auch als solcher erkennbar.
Im Klartext bedeutet das: Wenn Umbauten in den ersten zehn Jahren nach Zulassung vollzogen wurden oder es die Möglichkeit gab, diese Anbauten in den ersten zehn Jahren durchzuführen, sollte einem H-Kennzeichen nichts im Wege stehen. Hier gibt es jedoch einen Zusatz: So kann man auch Teile, die bis zu 10 Jahre nach der Erstzulassung technisch umsetzbar waren, problemlos verbauen.
Ein Beispiel: Wenn Ihr Oldtimer die Erstzulassung 1982 hat, ist es erlaubt, Teile zu verbauen, die bis 1992 innerhalb der Fahrzeugbaureihe erhältlich waren und deren Einbau technisch machbar war. Ihrem H-Kennzeichen steht in einem solchen Fall nichts im Weg.
Klassisches Motortuning mithilfe eines Weber-Vergasers: Hier in einem Jaguar D-Type
Wissenswertes zum Thema Oldtimer Tuning
Technisch umsetzbar und zeitgenössisch sind in der Praxis zwei Paar Schuhe – technisch umsetzbar war vor 30 Jahren nämlich schon sehr viel! Zum Beispiel Sonderanfertigungen von Reifen und Felgen – und das zum Teil schon sehr früh! Aber oft waren solche Spezialanfertigungen einfach zu teuer, um sie in der Praxis durchzuführen.
Suchen Sie aber gern nach Bildern und Dokumenten von Fahrzeugen, die in jener Zeit individuelle Umbauten aufwiesen, die auch Sie gerne vornehmen würden. Mit einem Beweis für ein umgebautes Fahrzeug aus der gleichen Baureihe haben Sie immer ein gutes Argument im Gespräch mit dem Prüfer in der Hinterhand. Die besten Chancen hat man, wenn man für die jeweiligen Anbauteile …
- Fotos aus alten Prospekten,
- alte Fahrzeugbriefe,
- Kopien von Fahrzeugbriefen
- oder auch Testberichte und ähnliches mitbringt.
Es empfiehlt sich, die zuständige Prüfstelle bereits vor dem geplanten Oldtimer Tuning aufzusuchen, um mit dem Vorhaben vorstellig zu werden. So können Sie im Vorhinein in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen machbar sind und was voraussichtlich keine Einzelabnahme bekommen wird – ganz ohne viel Geld und Mühe in unzulässige Umbauten gesteckt zu haben.
Vor allem der Prüfingenieur ist eine wichtige Instanz, wenn nicht sogar die Wichtigste! Denn er hat das letzte Wort darüber, was abgenommen wird und was nicht. Deshalb sollten Sie sich immer an offizielle Stellen wenden, die das nötige Know-how aufweisen. Die Prüforganisationen stellen Verzeichnisse für spezialisierte Prüfingenieure in Ihrer Region zur Verfügung. Suchen Sie frühzeitig Kontakt.
Zu guter Letzt kommt es bei der Abnahme immer auf den Einzelfall an. Denn gerade in Zweifelsfällen gibt es keine allgemein gültigen und verbindlichen Regeln – ausschlaggebend ist dann am Ende oft das optische Erscheinungsbild.
Problemloses Oldtimer Tuning
Hier finden Sie einige Umbauten und Modifikationen, die Sie vornehmen können, ohne gleich Ihr H-Kennzeichen aufs Spiel zu setzen!
Teile der Fahrzeugelektrik und Katalysator-Nachrüstung
Innerhalb der Fahrzeugelektrik ist es problemlos machbar, dass Sie von einer Gleichstromlichtmaschine auf eine Drehstromlichtmaschine umrüsten. Auch von 6 Volt auf 12 Volt Bordspannung zu wechseln, ist absolut möglich. Der Umwelt zuliebe darf außerdem ein Katalysator nachgerüstet werden, ohne dass man das H-Kennzeichen verliert. Hier zählt der Umweltschutz nämlich mehr als die Erhaltung des Kulturguts.
Reifen
Bei den Reifen darf etwas breiter werden, wenn der Abrollumfang gleich bleibt. Außerdem ist die Umbereifung von Diagonal- auf Radial- bzw. Gürtel-Reifen laut TÜV beim Oldtimer möglich. Wenn Sie jedoch vorne und hinten unterschiedliche Reifengrößen an Ihrem Klassiker sehen wollen, dann geht das nur, wenn sie entweder ab Werk bereits so vorgesehen waren oder im Räderkatalog bzw. in zeitgenössischen Prüfberichten so aufgelistet sind.
Umlackieren
Ein restaurierter Jaguar E-Type 4.2 im wunderschönen Originalfarbton "primrose yellow" (=primelgelb)
Frisieren und Leistungssteigerung: Das Motor-Tuning
Beliebter als optisches Tuning ist die Leistungssteigerung, das klassische Frisieren. Beim Motoren-Tuning gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten.
- Einbau einer größeren und leistungsfähigeren Maschine, auch aus einer späteren Baureihe.
- Frisieren des vorhandenen eingebauten Serienmotors mit Motorsportteilen.
Oft eintragungsfähig sind laut TÜV Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps oder ein Motor des gleichen Herstellers, der ebenfalls mindestens 30 Jahre alt ist. Ein Motor eines anderen Herstellers ist ebenfalls zulässig. Aber nur dann, wenn er schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde. Änderungen bzgl. der Motorisierung müssen, kurz gesagt, der damaligen Baureihe entsprechen.
Hier zwei Beispiele:
- Es sollte möglich sein, den Rover V8 in einen MG-B einzubauen und diesen Umbau eintragen zu lassen. Die Umbauten hat es damals bereits gegeben und sind auch vom Hersteller bereits durchgeführt worden.
- Auch werden oft Autobianchi A112 Motoren in Fiat 600 oder 850 eingebaut, um Abarth Replikas zu bauen. Auch diese Umbauten dürften als zeitgenössisch möglich eintragungsfähig gelten.
In der Regel nicht eintragungsfähig ist das klassische Frisieren, also die Leistungssteigerung des serienmäßigen Motors mit Hilfe von polierten Kanälen, steilen Nocken und hochverdichteten Kolben. Oft ist es allerdings so, dass solche Umbauten weder optisch noch akustisch besonders auffallend sind.
Veränderungen im Innenraum
Im Innenraum kann gerne umgerüstet werden, aber immer dezent und qualitativ auf dem Level eines echten Klassikers! Das heißt: Leder, Kunstleder und Felle sind dann ok, wenn sie dezent sind und zur Gesamtoptik passen.
Das gilt auch für Radios und Navigationsgeräte. Solange diese im Retro-Look verarbeitet sind, kann man nachrüsten, jene mit moderner Optik aber nicht. Generell werden Umbauten, die die Sicherheit im Fahrzeug erhöhen, bei Gutachten gern abgenommen – beispielsweise Sicherheitsgurte, Kopfstützen oder ähnliches.
So sind Nachfertigungen von originalen oder zeitgenössischen Oldtimer Lenkrädern laut TÜV erlaubt. Holzlenkräder sind im Oldtimer nur dann zulässig, wenn sie original sind oder originalgetreu nachgebaut wurden und so die ursprüngliche Optik des Fahrzeuges aufweisen. Bei den Sitzen darf ebenfalls umgebaut werden, jedoch nur innerhalb desselben Herstellers und bei passender Konsole.
Was beim Oldtimer Tuning gar nicht geht
Hier finden Sie eine Auswahl der Oldtimer Tuning No-Gos – zumindest, wenn man sein H-Kennzeichen nicht riskieren möchte.
Karosserie: Anbauteile, Scheinwerfer und Umbauten
LED-Scheinwerfer sind in der Regel kein zulässiger Umbau für das H-Kennzeichen, nicht zeitgemäß. Dasselbe gilt auf für Umbauten auf Elektromotoren, nicht zeitgemäß. Das mag hip, ökig und woke sein, entspricht aber nicht der Idee des H-Kennzeichens, nämlich der Bewahrung automobilen Kulturguts.
In Sachen Karosserie ist es eher schwierig, Um- und Anbauten aus modernen Materialien wie Carbon und Gfk genehmigt zu bekommen. GfK-Teile und Teile aus Carbon werden unter Umständen anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben oder zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK oder Carbon werden sicher nicht von der Prüfstelle akzeptiert.
Folierungen, egal ob an den Scheiben oder an der Karosserie, werden bei der Prüfung höchstwahrscheinlich ebenso nicht durchgewunken.
Nachfertigungen und Replikas werden nach 30 Jahren historische Fahrzeuge. Allerdings mit dem Namen des Replikaherstellers.
Uneindeutig ist die Behandlung von Umbauten, wie von der Limousine zum Cabrio. Diese werden in der Regel ebenfalls nicht vom TÜV akzeptiert. Ausnahme: Der Umbau ist mindestens 20 Jahre alt und es hat die Variante im offiziellen Angebot des Herstellers einmal gegeben. Oder Umbau ist mindestens 30 Jahre alt und selbst bereits ein klassisches Fahrzeug.
Elektronische Gadgets
Elektronische Einparkhilfen sind ein No-Go beim Tuning von Oldtimern, die ein H-Kennzeichen wollen. Denn um zu funktionieren, müssen Sensoren an verschiedenen Stellen angebracht werden. Nicht nur vorne und hinten, sondern meist auch seitlich zumindest im Bereich der Stoßstangen. Damit wird die Optik der Karosserie maßgeblich verändert. Wenn Sie jedoch eine Möglichkeit haben, die Sensoren versteckt unterzubringen, lohnt sich ein Vorsprechen bei der Prüfstelle – bevor Sie den Umbau tätigen – sicherlich.
Komfort-Umbauten wie Sitzheizung oder Servolenkung sind unter Liebhabern von klassischen Fahrzeugen wenig beliebt und werden vom Prüfer eher nicht abgenommen.
Umbauten am Fahrwerk
Ein H-Kennzeichen erfordert immer ein Original-Fahrwerk und somit sind Höher- oder Tieferlegung beim H-Kennzeichen-Erwerb ebenfalls ausgeschlossen, außer die benötigten Teile wurden damals, also vor mindestens 30 Jahren, bereits angeboten.
Des Weiteren sind nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile beim Fahrwerk erlaubt. Wenn Sie beispielsweise auf härtere Stoßdämpfer umsatteln möchten und diese originalgetreu sind, dann ist das möglich.
Triumph 6 mit Originalfahrwerk: Federn und Stoßdämpfern vorne
Fazit: H-Kennzeichen, Oldtimer Tuning und die möglichen Konsequenzen
Jeder Besitzer eines klassischen Fahrzeugs stellt sich vermutlich einmal die Frage: Aufrüsten, Frisieren oder im Originalzustand belassen? Viele Fahrzeugbesitzer entscheiden sich zwar für den Beibehalt des Originalzustandes, aber das Veredeln von Young- und Oldtimern war und ist immer noch beliebt. Denn so kann man seinem Fahrzeug einen persönlichen Touch verleihen und es perfekt auf die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Egal ob Fahrwerk, Felgen, Elektrik oder Leistungssteigerung – findige Schrauber finden fast überall Modifizierungs-Potenzial! Manche wollen auch den Komfort einer Servolenkung oder den eines modernen Radios mit Bluetooth im schicken Klassiker nicht missen. Und immer wieder sieht man auch Klassiker mit H-Kennzeichen, die unübersehbar und umfangreich umgebaut wurden. Wie ist das möglich? Ganz einfach: Durch umfassendes informieren, bevor man einen Um- oder Anbau tätigt!
Denn wer zu eifrig ans Werk geht, ohne sich zu informieren, dem setzt der Gesetzgeber schnell Grenzen und das H-Kennzeichen muss abgenommen werden. So müssen Sie im schlimmsten Fall mehr Steuern bezahlen und haben kein Aushängeschild mehr am Wagen, das es als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ auszeichnet – ein herber Statusverlust sozusagen.
So muss jeder Tuning-Begeisterte am Ende selbst entscheiden, wie weit er gehen möchte: Ob er lieber ein individuelles Einzelstück dank geschickter Umbauten fährt oder sich eher dafür entschließt, in Umweltzonen fahren zu dürfen, weniger für die Versicherung zu zahlen und steuerliche Vorteile in einem originalgetreuen Klassiker, der als Kulturgut gilt, zu genießen.
H-Kennzeichen - Was man wissen muss
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